Im Mai 2011 wurde auf Initiative des Landesfeuerwehrverbandes die rechtliche Grundlage für den „Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen“ geschaffen. Hiermit können Feuerwehrmänner und -frauen, die mindestens seit zwei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B haben, in das Fahrzeug eingewiesen sind und eine praktische Prüfung absolviert haben, die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen erhalten (sog. „Feuerwehrführerschein“).
Diese Fahrausbildung absolvierten unsere Kameraden Felix Lurz, Linus Schemmel und Paul Hermann in den vergangenen Wochen zusammen mit unserem Ausbilder Mario Rath, mit Unterstützung durch Eugen Alban, welcher sein Amt als „Feuerwehr-Fahrausbilder“ nach einem Jahrzehnt übergab.
Die praktische Prüfung legten alle drei am 12. Oktober 2022 erfolgreich vor Kreisbrandinspektor Alexander Bönig ab.
Herzlichen Glückwunsch!