Im Mai 2011 wurde auf Initiative des Landesfeuerwehrverbandes die rechtliche Grundlage für den „Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen“ geschaffen. Hiermit können Feuerwehrmänner und -frauen, die mindestens seit zwei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B haben, in das Fahrzeug eingewiesen sind und eine praktische Prüfung absolviert haben, die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen erhalten (sog. „Feuerwehrführerschein).
Die Fahrausbildung absolvierten die Feuerwehrmänner Markus Schießer und Jakob Steyer in den vergangenen Wochen zusammen mit unserem „Ausbilder für Feuerwehrführerscheine bis 7,5 Tonnen“ Eugen Alban. Die praktische Prüfung legten beide am vergangenem Wochenende erfolgreich vor Kreisbrandinspektor Alexander Bönig ab.
„Feuerwehr Fahrlehrer“ Eugen Alban hat zwischenzeitlich 18 Geldersheimer Feuerwehrmänner auf dem Weg zur Prüfung begleitet.