Lange Zeit machte der Freiwilligen Feuerwehr die zweite Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1999 Kopfzerbrechen: Demnach dürfen Inhaber der Führerscheinklasse B keine Fahrzeuge in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen führen. Problematisch war hierbei, dass drei der insgesamt vier in Geldersheim stationierten Feuerwehrfahrzeuge in dieser Spanne liegen.
Im Mai 2011 wurde auf Initiative des Landesfeuerwehrverbandes die rechtliche Grundlage für den „Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen“ geschaffen. Hiermit können Feuerwehrmänner und -frauen, die mindestens seit zwei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B haben, in das Fahrzeug eingewiesen sind und eine praktische Prüfung absolviert haben, die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen erhalten (sog. „Feuerwehrführerschein).
Die Fahrausbildung absolvierte Feuerwehrmann Patrick Knaup in den vergangenen Wochen zusammen mit unserem „Ausbilder für Feuerwehrführerscheine bis 7,5 Tonnen“ Eugen Alban. Die praktische Prüfung legte er am 16.11.2019 erfolgreich vor Kreisbrandinspektor Alexander Bönig ab.