Erfolgreiche Fahrprüfung
Im Mai 2011 wurde auf Initiative des Landesfeuerwehrverbandes die rechtliche Grundlage für den „Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen“ geschaffen. Hiermit können Feuerwehrmänner und -frauen, die mindestens seit zwei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B haben, in das Fahrzeug eingewiesen sind und eine praktische Prüfung absolviert haben, die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen erhalten (sog. „Feuerwehrführerschein). …